# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Gaishorn am See und der Gemeinde Treglwang, beide politischer Bezirk Liezen

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Gaishorn am See und der Gemeinde Treglwang, beide politischer Bezirk Liezen

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinden Gaishorn am See und der Gemeinde Treglwang auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Gaishorn am See“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves