# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Gallmannsegg, Kainach bei Voitsberg und Kohlschwarz, alle politischer Bezirk Voitsberg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Gallmannsegg, Kainach bei Voitsberg und Kohlschwarz, alle politischer Bezirk Voitsberg

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinden Gallmannsegg, Kainach bei Voitsberg und Kohlschwarz auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Kainach bei Voitsberg“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves