# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Straden und der Gemeinden Hof bei Straden, Krusdorf und Stainz bei Straden, alle politischer Bezirk Südoststeiermark

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 24. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Straden und der Gemeinden Hof bei Straden, Krusdorf und Stainz bei Straden, alle politischer Bezirk

Südoststeiermark

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Straden und der Gemeinden Hof bei Straden, Krusdorf und Stainz bei Straden auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Straden“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves