# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Großhart, Hartl und Tiefenbach bei Kaindorf, alle politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. Oktober 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Großhart, Hartl und Tiefenbach bei Kaindorf, alle politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinden Großhart, Hartl und Tiefenbach bei Kaindorf auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Großhartl“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves