# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013, mit der die Bau-Übertragungsverordnung 2013 geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013, mit der die Bau-Übertragungsverordnung 2013 geändert wird

Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, mit der für bestimmte Gemeinden die Besorgung einzelner Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches auf dem Gebiet der örtlichen Baupolizei auf staatliche Behörden des Landes übertragen wird (Bau-Übertragungsverordnung 2013), LGBl. Nr. 1/2013, wird wie folgt geändert: