# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Gleisdorf und der Gemeinden Labuch, Laßnitzthal, Nitscha und Ungerdorf, alle politischer Bezirk Weiz

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Gleisdorf und der Gemeinden Labuch, Laßnitzthal, Nitscha und Ungerdorf, alle politischer Bezirk Weiz Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Gleisdorf und der Gemeinden Labuch, Laßnitzthal, Nitscha und Ungerdorf auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Stadtgemeinde trägt den Namen „Gleisdorf“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves