# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Pöls und der Gemeinde Oberkurzheim, beide politischer Bezirk Murtal

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Pöls und der Gemeinde Oberkurzheim, beide politischer Bezirk Murtal

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Pöls und der Gemeinde Oberkurzheim auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Pöls“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves