# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde Unterbergla, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde Unterbergla, beide politischer Bezirk Deutschlandsberg Aufgrund des § 11 Abs 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Groß Sankt Florian und der Gemeinde Unterbergla auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Groß Sankt Florian“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves