# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Rohr bei Hartberg und Wörth an der Lafnitz, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. November 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Rohr bei Hartberg und Wörth an der Lafnitz, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinden Rohr bei Hartberg und Wörth an der Lafnitz auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Rohr bei Hartberg“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves