# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Vorau und der Gemeinden Puchegg, Riegersberg, Schachen bei Vorau und Vornholz, alle politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Vorau und der Gemeinden Puchegg, Riegersberg, Schachen bei Vorau und Vornholz, alle politischer Bezirk

Hartberg-Fürstenfeld

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Vorau und der Gemeinden Puchegg, Riegersberg, Schachen bei Vorau und Vornholz auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Vorau“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves