# Gesetz vom 12. November 2013, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert wird

Gesetz vom 12. November 2013, mit dem das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz geändert wird

Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

Das Steiermärkische Pflanzenschutzgesetz, LGBl. Nr. 82/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 8/2013, wird wie folgt geändert:

1. § 10 Abs. 3 lautet:

„(3) Die Übermittlung von Daten, die in Vollziehung dieses Gesetzes erhoben worden sind, zwischen den einzelnen amtlichen Stellen sowie den mit der Vollziehung des Saatgutgesetzes betrauten Behörden, ist nur dann zulässig, wenn dies

„(4) Die Änderung des § 10 Abs. 3 durch die Novelle LGBl. Nr. 158/2013, tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 13. Dezember 2013, in Kraft.“

LandeshauptmannLandesrat

VovesSeitinger