# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal und der Gemeinde Frauenberg, beide politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal und der Gemeinde Frauenberg, beide politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal und der Gemeinde Frauenberg auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Sankt Marein im Mürztal“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves