# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Bruck an der Mur und der Marktgemeinde Oberaich, beide politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. November 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Bruck an der Mur und der Marktgemeinde Oberaich, beide politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Bruck an der Mur und der Marktgemeinde Oberaich auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in

der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue

Stadtgemeinde trägt den Namen „Bruck an der Mur“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves