# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Murau und der Gemeinden Laßnitz bei Murau, Stolzalpe und Triebendorf, alle politischer Bezirk Murau

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Dezember 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Murau und der Gemeinden Laßnitz bei Murau, Stolzalpe und Triebendorf, alle politischer Bezirk Murau Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Murau und der Gemeinden Laßnitz bei Murau, Stolzalpe und Triebendorf auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Stadtgemeinde trägt den Namen „Murau“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves