# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg und der Gemeinde Stambach, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg und der Gemeinde Stambach, beide politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg und der Gemeinde Stambach auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Grafendorf bei Hartberg“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves