# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013, mit der die Gemeinde Preding in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. Dezember 2013, mit der die Gemeinde Preding in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2012, wird verordnet:

§ 1

Die „Gemeinde Preding“ wird in die Ortsklasse D eingestuft.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves