# Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013, mit dem die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013, mit dem die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:

Die Verordnung über die über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, wird wie folgt geändert

1. § 1 lautet:

„§ 1

Lebensunterhalt

(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:

(2) Der Richtsatz für alleinstehend Unterstützte und Hauptunterstützte erhöht sich in den ersten sechs Monaten der Gewährung um 10 Euro.“