# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Deutschfeistritz und der Gemeinde Großstübing, beide politischer Bezirk Graz-Umgebung

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Deutschfeistritz und der Gemeinde Großstübing, beide politischer Bezirk Graz-Umgebung Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Deutschfeistritz und der Gemeinde Großstübing auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Deutschfeistritz“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves