# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Mitterberg und Sankt Martin am Grimming, beide politischer Bezirk Liezen

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. Dezember 2013 über die Vereinigung der Gemeinden Mitterberg und Sankt Martin am Grimming, beide politischer Bezirk Liezen

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinden Mitterberg und Sankt Martin am Grimming auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Mitterberg-Sankt Martin“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves