# Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Bärnbach und der Gemeinde Piberegg, beide politischer Bezirk Voitsberg

Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über die Vereinigung der Stadtgemeinde Bärnbach und der Gemeinde Piberegg, beide politischer Bezirk Voitsberg

Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:

Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Stadtgemeinde Bärnbach und der Gemeinde Piberegg auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Stadtgemeinde trägt den Namen „Bärnbach“.

Für die Steiermärkische Landesregierung:

Landeshauptmann Voves