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# 9. Verordnung:Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Oppenberg

9. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Jänner 2014 über die Ausschreibung der Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Oppenberg (politischer Bezirk Liezen)

> Aufgrund der §§ 16 und 17 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird die Ausschreibung der Neuwahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Oppenberg für die laufende Wahlperiode verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Wahltag und Stichtag {#prov_wahltag_und_stichtag}

(1) Die Wahl der 9 Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Oppenberg (politischer Bezirk Liezen) wird ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 6. April 2014 festgesetzt.

(2) Als Stichtag wird Montag, der 27. Jänner 2014 bestimmt.

## § 2 {#art_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Jänner 2014, in Kraft.