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# 32. Verordnung:Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung

32. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird

> Auf Grund des Artikel 103 Abs. 2 B-VG, des § 3 Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925 betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, der Artikel 7 Abs. 4 und 39 L-VG 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 11/2014, wird verordnet:

## Artikel 1 {#art_artikel_1}

> Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 24/2014, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage lauten im Zuständigkeitsbereich „A) Landeshauptmann Mag. Franz Voves“ die Z. 8 und Z. 10:

2. In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „B) Erster Landeshauptmannstellvertreter Hermann Schützenhöfer“ die Z. 2:

3. In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „C) Zweiter Landeshauptmannstellvertreter Siegfried Schrittwieser“ die Z. 2:

4. In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „E) Landesrat Mag. Christopher Drexler“ die Z. 1:

5. In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „I) Landesrätin Dr.in Bettina Vollath“ die Z. 2:

## Artikel 2 {#art_artikel_2}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

(1) Die Änderungen gemäß Artikel 1 Z. 2 und Z. 5 treten mit dem in Artikel II Z. 1 der Änderung der Geschäftseinteilung des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung (Beschluss der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014, GZ: LAD-20666/2013-18, LAD-19.10-21/2013-17) angegebenen Zeitpunkt in Kraft. Dieser Zeitpunkt ist vom Landeshauptmann im Landesgesetzblatt kund zu machen.

(2) Die übrigen Änderungen gemäß Artikel 1 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. April 2014, in Kraft.