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# 35. Verordnung:Festlegung einer Fläche für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 in der Gemeinde Mühldorf

35. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. April 2014, mit der für die Gemeinde Mühldorf eine Fläche für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt wird

> Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung, LGBl. Nr. 87/2013 wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Flächenfestlegung {#prov_flachenfestlegung}

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche auf Grundstück Nummer 55/1, KG Mühldorf im Ausmaß von insgesamt 4.183 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 2 festgelegt.

## § 2 {#art_2}

### Größenfestlegung {#prov_gro_enfestlegung}

(1) Die höchstzulässige Verkaufsfläche für ein Einkaufszentrum 2 wird mit 3.000 m² festgelegt.

(2) Die höchstzulässige Anzahl von PKW-Stellplätzen wird mit 60 fixiert.

## § 3 {#art_3}

### Vorgabe für die Bebauungsplanung {#prov_vorgabe_fur_die_bebauungsplanung}

Die Bebauungsdichte wird mit 0,5 bis maximal 0,8 festgelegt.

## §4 {#art_4}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 8. April 2014, in Kraft.

### Anlage 1 {#prov_anlage_1}