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# 41. Kundmachung:Änderung der Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling

41. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. März 2014, mit der die Kundmachung über die Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling, beide politischer Bezirk Murau, geändert wird

> Gemäß § 2 Abs. 4 und § 11 Abs. 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird kundgemacht:

> Die Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung über die Vereinigung der Marktgemeinde Scheifling und der Gemeinde Sankt Lorenzen bei Scheifling, LGBl. Nr. 190/2013, wird wie folgt geändert:

Im letzten Satz wird der Name „Scheifling-Sankt Lorenzen“ durch den Namen „Scheifling“ ersetzt.