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# 62. Verordnung:Änderung der Steiermärkischen Veranstaltungsformularverordnung 2012

62. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. Mai 2014, mit der die Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012 geändert wird

> Auf Grund des § 7 Abs. 4, § 8 Abs. 4, § 9 Abs. 4, § 10 Abs. 4, § 15 Abs. 5 und § 26 Abs. 4 und 5 des Steiermärkischen Veranstaltungsgesetzes 2012, LGBl. Nr. 88/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 156/2013, wird verordnet:

> Die Steiermärkische Veranstaltungsformularverordnung 2012, LGBl. Nr. 101/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 168/2013, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs.2 wird folgender Satz angefügt:

„Kann die Plakette nicht direkt auf der Veranstaltungseinrichtung/Veranstaltungsbetriebseinrichtung angebracht werden, hat die Prüfstelle eine andere Anbringungsart (auf einem Schild, in einer Lasche etc.) festzulegen und in der Anbringungsbestätigung zu dokumentieren.“

2. Der Text des bisherigen § 4 erhält die Bezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 62/2014 treten § 2 Abs. 2 letzter Satz und die Anlagen 1 bis 8 mit 1. Juli 2014 in Kraft.“

3. Die Anlagen 1 bis 8 werden neu erlassen.