/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20140724_90/image001.jpg

# 90. VerordnungOrtsklasseneinstufung der Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld

90. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Juli 2014, mit der die Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

> Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Die „Gemeinde Feistritz bei Knittelfeld“ wird in die Ortsklasse C eingestuft.

## § 2 {#art_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 25. Juli 2014, in Kraft.