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# 97. Gesetz:Änderung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014

# (XVI. GPStLT RV IA 2881/1 AB EZ 2881/2)

97. Gesetz vom 1. Juli 2014, mit dem das Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 geändert wird

> Der Landtag Steiermark hat beschlossen:

> Das Gesetz über das Dienst- und Besoldungsrecht der von den Gemeinden an Musikschulen beschäftigten Lehrerinnen/Lehrern (Steiermärkisches Musiklehrergesetz 2014 – Stmk. MLG), LGBl. Nr. 93/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 9 Absatz 6 Z. 1 wird die Zahl „756“ durch die Zahl „720“ ersetzt.

2. In § 9 Absatz 6 Z. 2 wird die Zahl „612“ durch die Zahl „504“ ersetzt.

3. In § 9 Absatz 6 Z. 3 wird die Zahl „468“ durch die Zahl „288“ ersetzt.

4. In § 16 erhält der bisherige Text die Absatzbezeichnung 1 und wird folgender Absatz 2 angefügt:

„(2) In der Fassung des Steiermärkischen Musiklehrergesetzes 2014 LGBl. Nr. 97/2014 treten die Änderungen des § 9 Absatz 6 und des § 16 mit 1. August 2014 in Kraft.“