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# 106. Verordnung:Änderung des Entwicklungsprogrammes für den Sachbereich Windenergie

106. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2014, mit der die Verordnung betreffend das Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie geändert wird

> Auf Grund § 11 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 96 /2014, wird verordnet:

> Die Verordnung, mit der ein Entwicklungsprogramm für den Sachbereich Windenergie erlassen wurde, LGBl. Nr. 72/2013, wird wie folgt geändert:

1. Dem § 3 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt:

„Ausgenommen davon ist die Neuausweisung von Bauland, wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Entwicklungsprogrammes (1. August 2013) bereits ein Baulandpotenzial im geltenden örtlichen Entwicklungskonzept ausgewiesen war.“

2. Dem § 7 wird folgender § 8 angefügt:

## „§ 8 {#art_8}

### Inkrafttreten von Novellen {#prov_inkrafttreten_von_novellen}

In der Fassung der Verordnung LGBl Nr. 106/2014 tritt § 3 Abs. 2 zweiter Satz mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 9. Oktober 2014, in Kraft.“