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# 108. Verordnung:Ortsklasseneinstufung der Gemeinde Stambach

108. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2014, mit der die Gemeinde Stambach in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

> Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Die „Gemeinde Stambach“ wird in die Ortsklasse B eingestuft.

## § 2 {#art_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Oktober 2014, in Kraft.