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# 113. Verordnung:Ortsklasseneinstufung der Gemeinde Großstübing

113. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2014, mit der die Gemeinde Großstübing in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

> Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Die „Gemeinde Großstübing“ wird in die Ortsklasse C eingestuft.

## § 2 {#art_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Oktober 2014, in Kraft.