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# 136. Verordnung:Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz

136. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 2014, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird

> Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 94/2014, wird verordnet:

> Die Verordnung über die über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 183/2013, wird wie folgt geändert:

1. § 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:

613 Euro

448 Euro

559 Euro

393 Euro

373 Euro

244 Euro.“

2. In § 2 wird der Betrag „52 Euro“ durch den Betrag „53 Euro“ ersetzt.

3. In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „270 Euro“ durch den Betrag „275 Euro“ ersetzt.

4. Der Text des bisherigen § 4a erhält die Absatzbezeichnung „(1)“. Dem Abs. 1 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 136/2014 treten § 1 Abs. 1, § 2 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2014 in Kraft.“