/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_ST_20141219_142/image001.jpg

# 142. Verordnung:Ortsklasseneinstufung der Gemeinde Reifling

142. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 11. Dezember 2014, mit der die Gemeinde Reifling in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

> Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Die „Gemeinde Reifling“ wird in die Ortsklasse B eingestuft.

## § 2 {#art_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 20. Dezember 2014, in Kraft.