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# 153. Verordnung:Ausschreibung der Wahlen in den Gemeinderat 2015 und der Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates

153. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 2014 über die Ausschreibung der Wahlen in den Gemeinderat 2015 und der Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates

> Aufgrund der §§ 15 Abs. 1 und 2, des § 17 Abs. 1 und 5 und des § 38g der Gemeindeordnung 1967 – GemO, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 sowie der §§ 4 und 90 der Gemeindewahlordnung 2009 – GWO, LGBl. Nr. 59/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 98/2014, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

(1) Die Wahlen in den Gemeinderat für alle Gemeinden des Landes Steiermark werden ausgeschrieben. Als Wahltag wird Sonntag, der 22. März 2015, festgelegt.

(2) Als Stichtag gilt Montag, der 5. Jänner 2015.

(3) Ausgenommen von dieser Ausschreibung ist die Landeshauptstadt Graz.

## § 2 {#art_2}

(1) Die Wahlen des Migrantinnen- und Migrantenbeirates sind gemäß § 89 Abs. 4 Gemeindewahlordnung 2009 gleichzeitig mit der Gemeinderatswahl und für dieselbe Periode durchzuführen.

(2) Wahltag und Stichtag für diese Wahlen bestimmen sich nach § 1 Abs. 1 und 2.

## § 3 {#art_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.