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# 61. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

61. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. August 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Kaindorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Kaindorf wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Über einem blauen Lindblattschnitt im Schildfuß in Gold ein blaues Jakobuskreuz.“

## § 2 {#art_2}

Die der Marktgemeinde Kaindorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.