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# 71. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Gralla (politischer Bezirk Leibnitz)

71. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ an die Gemeinde Gralla (politischer Bezirk Leibnitz)

> Aufgrund des § 3 Abs. 2 und 4 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Gemeinde Gralla wird mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 das Recht zur Führung der Bezeichnung „Marktgemeinde“ verliehen.

## § 2 {#art_2}

Über diese Verleihung wird der Gemeinde Gralla eine Urkunde ausgefertigt.