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# 76. Verordnung:Ortsklasseneinstufung der Gemeinde St. Peter am Ottersbach

76. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. September 2015, mit der die Gemeinde St. Peter am Ottersbach in eine neue Ortsklasse eingestuft wird

> Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeinde St. Peter am Ottersbach wird in die Ortsklasse C eingestuft.

## § 2 {#art_2}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. September 2015, in Kraft.