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# 84. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

84. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)

> Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem von Grün und Gold schräglinks geteilten Schild oben eine silberne Lilie und unten ein schräglinks gestelltes blaues Sägeblatt.“

## § 2 {#art_2}

Die der Marktgemeinde Sankt Marein im Mürztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.