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# 110. Verordnung:Änderung der Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung

110. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 26. November 2015, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird

> Auf Grund der Art. 103 Abs. 2 und 104 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, BGBl. Nr. 1/1930, zuletzt in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2014, des Art. 7 Abs. 3 und 4 und des Art. 39 L-VG 2010, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 109/2015, wird verordnet:

> Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 45/2015, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 104/2015, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 1 Z. 1 lautet:

2. § 4 Abs. 2 Z. 3 lautet:

3. § 6 Abs. 3 lautet:

„(3) Eine Angelegenheit, die in der gemäß Abs. 2 erstellten Tagesordnung nicht enthalten ist, darf in einer Sitzung nur behandelt werden, wenn die Landesregierung zu Beginn der Sitzung mit Beschluss die Dringlichkeit der Angelegenheit feststellt.“

4. Nach § 14 wird folgender § 14a eingefügt:

## „§ 14a {#art_14a}

### Inkrafttreten von Novellen {#prov_inkrafttreten_von_novellen}

In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 110/2015 treten § 3 Abs. 1 Z. 1, § 4 Abs. 2 Z. 3 und § 6 Abs. 3 mit 1. Dezember 2015 in Kraft.“