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# 121. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark

121. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2015 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, beide politischer Bezirk Südoststeiermark

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Gemäß § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 liegen die Voraussetzungen für die Änderung der Gemeindegrenze zwischen der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Gnas und der Marktgemeinde Straden, wie folgt, vor:

Die Grundstücke Nr. 144/2 und 52/22 werden aus der KG Ebersdorf, Marktgemeinde Gnas, ausgeschieden und in die KG Krusdorf, Marktgemeinde Straden, eingegliedert und

das Grundstück Nr. 493/3 wird aus der KG Krusdorf, Marktgemeinde Straden, ausgeschieden und in die KG Ebersdorf, Marktgemeinde Gnas eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Feldbach aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 1321 und 1322/2015/62, einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 die Genehmigung erteilt.