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# 133. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Passail und der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg, beide politischer Bezirk Weiz

133. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015 über die Änderung der Grenze zwischen der Marktgemeinde Passail und der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg, beide politischer Bezirk Weiz

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Passail und der Gemeinde Sankt Kathrein am Offenegg haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2016 die Genehmigung erteilt.