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# 138. Verordnung:Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2016

138. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015 über die Festsetzung des Eurowertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2016

> Auf Grund des § 79 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012 in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Eurowert je LKFPunkt {#prov_eurowert_je_lkfpunkt}

Der für die LKFGebühren zur Verrechnung gelangende Eurowert je LKFPunkt wird ab dem Jahr 2016 für die Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:

€

1,67

€

1,54

## § 2 {#art_2}

### Kostendeckend ermittelte Eurowerte {#prov_kostendeckend_ermittelte_eurowerte}

Die Höhe der im § 1 festgesetzten Eurowerte ist gleich mit der Höhe der kostendeckend ermittelten Eurowerte.

## § 3 {#art_3}

### Amtliche Pflegegebühren {#prov_amtliche_pflegegebuhren}

Auf der Grundlage der für das Jahr 2016 kostendeckend ermittelten Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse werden diese ab 1. Jänner 2016 pro Pflegetag für Landeskrankenanstalten wie folgt festgesetzt:

€

1000,10

€

710,50

€

409,90

€

295,40

€

168,50

## § 4 {#art_4}

### Zuschläge {#prov_zuschlage}

Die Zuschläge zu den Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für die Sonderklasse in den Landeskrankenanstalten werden pro Pflegetag wie folgt festgesetzt:

Mehrbettzimmer

Einbettzimmer

€

40,10

€

100,10

€

40,10

€

100,10

€

29,60

€

41,20

## § 5 {#art_5}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft.

## § 6 {#art_6}

### Außerkrafttreten {#prov_au_erkrafttreten}

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung über die Festsetzung des EuroWertes je LKFPunkt sowie der Pflegegebühren der Allgemeinen Gebührenklasse für Landeskrankenanstalten sowie Zuschläge dazu in der Sonderklasse ab dem Jahr 2015, LGBl. Nr. 145/2014, außer Kraft.