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# 5. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

5. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Fürstenfeld (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Stadtgemeinde Fürstenfeld wird mit Wirkung vom 10. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Im gespaltenen Schild vorn in Grün steigend ein silberner, feuerspeiender, schwarz bewehrter und gehörnter Panther, hinten in Rot eine silberne Binde.“

## § 2 {#art_2}

Die der Stadtgemeinde Fürstenfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.