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# 24. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)

24. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Februar 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith (politischer Bezirk Weiz)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith wird mit Wirkung vom 15. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In Hermelin eine schwarze Wurfbarte.“

## § 2 {#art_2}

Die der Gemeinde Gutenberg-Stenzengreith ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.