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# 31. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Dobl-Zwaring (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

31. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Februar 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Dobl-Zwaring (politischer Bezirk Graz-Umgebung)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Dobl-Zwaring wird mit Wirkung vom 10. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In einem von Silber zu Grün geteilten Schild oben ein Paar rote Hirschstangen, unten ein silbernes Jagdhorn an ebensolcher Schnur.“

## § 2 {#art_2}

Die der Marktgemeinde Dobl-Zwaring ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.