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# 34. Verordnung:Änderung der Steiermärkischen SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung

34. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. Februar 2016, mit der die Steiermärkische SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung geändert wird

> Auf Grund des § 13 Abs. 1 und des § 13a Abs. 5 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 7/2015, wird verordnet:

> Die Steiermärkische SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung, LGBl. Nr. 68/2007, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 12/2015, wird wie folgt geändert:

1. Die Anlage 1 wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2 der LEVO-SHG.

2. Die Anlage 2 wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2 der LEVO-SHG.

3. Die Anlage 2 wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2 der LEVO-SHG.

4. § 4 Abs. 5 lautet:

„(5) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 12/2015 tritt die Anlage 2 mit 1. Februar 2015 in Kraft.“

5. Dem § 4 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 34/2016