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# 64. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohr bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

64. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohr bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Rohr bei Hartberg wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„In rotem Schild zwischen zwei goldenen, je vierfach beblätterten Rohrpflanzen unten ein goldener Mühlstein mit durchzogenem verschlungenen Seil, überhöht von einem silbernen Wolfsdrachen.“

## § 2 {#art_2}

Die der Gemeinde Rohr bei Hartberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.