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# 94. Kundmachung:Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Schwarzautal (politischer Bezirk Leibnitz)

94. Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 30. Juni 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Schwarzautal (politischer Bezirk Leibnitz)

> Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:

## § 1 {#art_1}

Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Schwarzautal wird mit Wirkung vom 15. Juli 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:

„Ein schwarzer, silbern gefluteter und vom oberen Schildrand angeschnittener Wellensparren, in Rot von je einem dreiblütigen, siebenfach beblätterten silbernen Wiesenschaumkraut beseitet und in Grün drei (1:2) ebensolche Pflanzen einschließend.

## § 2 {#art_2}

Die der Marktgemeinde Schwarzautal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.