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# 119. Verordnung:Änderung der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993

119. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 29. September 2016, mit der die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird

> Auf Grund des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 106/2016, wird verordnet:

> Die Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 26/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 52/2016, wird wie folgt geändert:

#### Artikel 1

1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 2 „(Entfallen)“.

2. § 2 entfällt.

3. § 7 Abs. 1 zweiter Satz entfällt.

4. Im § 7 Abs. 2 lit. b wird der Begriff „Wohnbeihilfe“ durch die Wortfolge „Förderung gemäß dem Gesetz über die Gewährung einer Wohnunterstützung“ ersetzt.

5. § 7a letzter Satz lautet:

„Es gilt die Bestimmung des § 7 Abs. 5.“

#### Artikel 2

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 7. Oktober 2016, in Kraft.