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# 121. Verordnung:Festlegung einer Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 für die Stadtgemeinde Leoben

121. Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 2016, mit der für die Stadtgemeinde Leoben eine Fläche als Standort für ein Einkaufszentrum 1 festgelegt wird

> Auf Grund des § 31 Abs. 8 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 139/2015, wird verordnet:

## § 1 {#art_1}

### Flächenfestlegung {#prov_flachenfestlegung}

Die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche, bestehend aus den Grundstücken Nummer 71und 105, alle KG 60327 Leoben, im Ausmaß von insgesamt 21.398 m² wird für die Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 festgelegt.

## § 2 {#art_2}

### Größenfestlegung {#prov_gro_enfestlegung}

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ist auf der in § 1 festgelegten Fläche die Erteilung einer baubehördlichen Bewilligung zur Errichtung und Erweiterung eines Einkaufszentrums 1 mit Verkaufsflächen im Gesamtausmaß von höchstens 22.600 m², davon jedoch höchstens 4.000 m² Verkaufsfläche für Lebensmittel, zulässig. Zusätzlich wird für das festgelegte Einkaufszentrum 1- Gebiet eine Bebauungsdichte mit dem Mindestwert von 0,5 und dem Höchstwert von 2,5 bestimmt.

## § 3 {#art_3}

### Vorgabe für die Bebauungsplanung {#prov_vorgabe_fur_die_bebauungsplanung}

Die Erlassung eines Bebauungsplanes hat nach Maßgabe des § 40 Abs. 4 Z 2 des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes zu erfolgen.

## § 4 {#art_4}

### Inkrafttreten {#prov_inkrafttreten}

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 12. Oktober 2016, in Kraft.