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# 126. Kundmachung:Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Knittelfeld und der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld, beide politischer Bezirk Murtal

126. Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20. Oktober 2016 über die Änderung der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Knittelfeld und der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld, beide politischer Bezirk Murtal

> Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird kundgemacht:

## § 1 {#art_1}

Die Gemeindevertretungen der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Stadtgemeinde Knittelfeld und der Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld haben aufgrund des § 7 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 folgende Änderung ihrer Gemeindegrenzen beschlossen:

Das Grundstück Nr. 666/1 wird aus der KG Apfelberg, Stadtgemeinde Knittelfeld, ausgeschieden und in die KG Mitterbach, Gemeinde Sankt Margarethen bei Knittelfeld, eingegliedert.

Die zeichnerische Darstellung des neuen Grenzverlaufes ist in den im BEV-Vermessungsamt Judenburg aufliegenden technischen Unterlagen, GFN: 752/2016/65, einzusehen.

## § 2 {#art_2}

Die Steiermärkische Landesregierung hat zu der im § 1 angeführten Grenzänderung aufgrund des § 7 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967 mit Wirkung vom 1. Jänner 2017 die Genehmigung erteilt.